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Impressum

www.standorte-rhein-neckar.de

ist ein Angebot vom

Verband Region Rhein-Neckar
P 7, 20-21, 68161 Mannheim
Verbandsdirektor: Stefan Dallinger

Inhaltliche Fragen an:
Klemens Gröger
Tel.: 0621 12987-17
Fax: 0621 12987-52
E-mail: klemens.groeger@m-r-n.com


Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.verband-region-rhein-neckar.de


Technischer Ansprechpartner
ehret@e-locations-sks.de


Haftungsausschluss/Disclaimer

Inhalte (Informationen und Links)
Dieser Dienst umfasst neben den eigenen Inhalten in großem Umfang Inhalte, die von Nutzern eingestellt und damit gespeichert werden können. Die Inhalte können aus Informationen oder aus direkten/indirekten Verweisen auf Internetseiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des VRRN liegen, bestehen ("Hyperlinks").
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Rechtswirksamkeit
Dieser Haftungsausschluß ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


b>Informationen für den Immobilieninserenten

1. Das Einstellen von Immobilien ist kostenfrei, es können nur gewerbliche Immobilien mit Standort in der Region Rhein-Neckar eingestellt werden.

2. Jede Immobilie wird nach der Eingabe vom zuständigen Wirtschaftsförderer geprüft und im Regelfall kurzfristig zur Publikation freigegeben. Bei Datenänderungen wiederholt sich dieser Vorgang. Die Kontaktdaten des zuständigen Wirtschaftsförderers erhalten Sie mit der Bestätigungsmail Ihrer Immobilieneingabe.


Pflichten des Einstellers gegenüber dem Betreiber, Verband Region Rhein-Neckar (nachfolgend VRRN genannt)

1. Der Einsteller hat jede Handlung im Zusammenhang mit der Einstellung von Immobilienobjekten in das Immobilienportal zu unterlassen, die geeignet ist, das Ansehen des Immobilienportals zu schädigen.

2. Der Einsteller garantiert die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte, insbesondere verpflichtet er sich, nur Inhalte zu publizieren, für die er über entsprechende Nutzungsrechte verfügt. Bei Verletzung von Nutzungsrechten haftet ausschliesslich der Einsteller.

3. Der Einsteller wird die eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte laufend auf Richtigkeit und Aktualität überprüfen und Änderungen unverzüglich vornehmen.

4. Der Einsteller wird für seine geschäftlichen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen, Gruppen und juristischen Personen auch Namen und Anschrift des jeweils Vertretungsberechtigten angeben und die gesetzlichen Anforderungen gem. § 6 TDG beachten.

5. Der Einsteller garantiert, dass die von ihm in das Immobilienportal eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem VRRN nicht verletzen. Insbesondere garantiert der Einsteller, dass die eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung im Zusammenhang von Immobilienangeboten von Maklern verstoßen.

6. Der Einsteller stellt den Betreiber von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten durch den Einsteller oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

7. Liegen dem VRRN konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Einsteller mit dem von ihm eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalten gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt oder gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, sind die VRRN oder von der VRRN beauftragte Dritte berechtigt, den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren oder sie zu entfernen ohne dass es einer vorherigen Ankündigung an den Einsteller bedarf. Der Einsteller wird über die Sperrung/Entfernung unverzüglich benachrichtigt.

Für einen beim Einsteller durch eine unberechtigte Sperrung/Entfernung entstandenen Schaden haftet der VRRN nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger fehlerhafter Bewertung der Anhaltspunkte, die den VRRN zur Sperrung/Entfernung veranlasst haben. Eine weitergehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen.

8. Der Einsteller hat die Anfragen dem VRRN, insbesondere über die Aktualität aller Angaben der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Anfragedatum zu beantworten. Falls der Einsteller gegen diese vertragliche Verpflichtung verstößt, ist die WFG berechtigt, den Zugang zu den eingestellten Inhalten zu sperren oder sie zu entfernen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung an den Einsteller bedarf. Der Einsteller wird über die Sperrung/Entfernung unverzüglich benachrichtigt.

9. Der VRRN ist berechtigt aber nicht verpflichtet, eine für den Einsteller kostenlose ergänzende Verbreitung der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte über kooperierende Immobilienbörsen vorzunehmen.

10. Die vom Einsteller eingestellten Angaben oder zugänglich gemachten Inhalte werden in automatisierten Dateien gespeichert (Hinweis gem. § 33 BDSG). Hiermit ist der Einsteller einverstanden.


Haftungsausschluss

Neben den Bestimmungen zur Haftung in den vorstehenden Regelungen gelten für die Haftung des VRRN gegenüber Einstellern die nachfolgenden allgemeinen Beschränkungen für Ansprüche gleich welcher Art. Unberührt bleibt jedoch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einstellung von Daten.

Der VRRN haftet nur für Schäden, die von dem Betreiber , ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, der VRRN hat für das Vorliegen oder Fehlen bestimmter Eigenschaften der Gewerbeimmobilienbörse eine Garantie übernommen.

Der Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass der VRRN der weitere Betrieb der Gewerbeimmobilienbörse - ganz oder teilweise - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich wird, die von der VRRN, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Die VRRN haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in ihren Verantwortungsbereich des Betreibes fallen.

Eine bestimmte Verfügbarkeit der Server und damit der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte wird nicht gewährleistet. Einschränkungen der Verfügbarkeit der Server sind keine Verletzung der vertraglichen Pflichten des VRRN, es sei denn, diese ist vom VRRN grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.

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